Land erlässt weitere Verordnung wegen Corona-Pandemie
Das Land Niedersachsen hat am 17.04.2020 eine neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus veröffentlicht. Sie gilt ab dem 20. April.
Ab Montag, 20. April gelten veränderte Regeln. Die Kontaktbeschränkungen bleiben jedoch bestehen.
Einzehandelsgeschäfte mit nicht mehr als 800 Quadratmetern tatsächlich genutzter Verkaufsfläche sollen wieder öffnen dürfen.
Die Betreiberinnen und Betreiber von Verkaufsstellen und Ladengeschäften sind verpflichtet, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kundinnen und Kunden sicherzustellen.
Sie haben sicherzustellen, dass sich nur so viele Kundinnen und Kunden in den Verkaufsräumen befinden, dass durchschnittlich 10 Quadratmeter Verkaufsfläche je anwesende Person gewährleistet sind. Die Betreiberinnen und Betreiber haben
Vorkehrungen zu treffen, die den Zutritt zu den Verkaufsflächen steuern, Warteschlangen vermeiden und Anforderungen der Hygiene gewährleisten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Verordnung des Landes Niedersachsen.
nds_gvbl_2020_10_Quelle: BIWAPP, Hompage Landkreis Nienburg